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Finanzlexikon: call

call

er Käufer einer Call-Option ( Kaufoption) hat des Recht, aber nicht die Pflicht, innerhalb eines bestimmen Zeitraums (amerikanische Optionen) oder an einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Optionen) ein bestimmtes Underlying zu einem im Voraus festgelegten Preis (Ausübungspreis, Strike-Preis) zu kaufen. Er wird sein Recht nur dann ausüben, wenn der Preis des Underlyings über dem Ausübungspreis liegt.

Der Verkäufer der Call-Option ist zur Lieferung des Underlyings verpflichtet, für diese Verpflichtung erhält er die Optionsprämie vom Käufer der Option.

Long-call-Position

Der Käufer einer Call-Option ist in der sogenannten Long-call-Position.

Er bezahlt eine Optionsprämie (roter Abschnitt im Diagramm). Diese Optionsprämie läßt sich eindeutig berechnen.

Ist der Wert des Underlying über dem Ausübungspreis, so liegt die Option im Geld. Für eine Option, die im Geld liegt, gilt: Wenn sich der Wert des Underlying um eine Einheit erhöht, so erhöht sich auch der Optionswert um eine Einheit.

Am Tag der Ausübung hat die Option einen Wert, wenn das Underlying über dem Ausübungspreis liegt. Für den Inhaber des Call war das Geschäft aber nur für den Fall ein Gewinn, wenn das Underlying so weit über dem Ausübungspreis liegt, daß auch die Optionsprämie kompensiert wird, d.h. die grüne Linie im nebenstehenden Diagramm in der Gewinnzone liegt.

Ist am Tag der Ausübung der Option der Wert des Underlying unter dem Ausübungspreis, so ist für den Käufer die gesamte Prämie verloren. Da theoretisch der Wert des Underlyings ins Unendliche wachsen kann, ist auch die Gewinnchance des Underlying theoretisch unendlich.

Short-call-Position

Der Verkäufer einer Call-Option ist in der sogenannten Short-call-Position.

Sein Gewinn/Verlust ist genau die Kehrseite der Long-call-Position: Die Optionsprämie kassiert der Verkäufer der Option in jedem Fall. Mehr als den Gewinn der Optionsprämie kann der Verkäufer aber nicht lukrieren.

Jedoch kann er einen theoretisch unendlichen Verlust einfahren, wenn das Underlying einen unendlich hohen Wert erreicht, er sich aber zum Verkauf zum Ausübungspreis verpflichtet hat.

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